Handyvertrag kündigen & wechseln: Fristen, Rufnummernmitnahme & Tipps

Zuletzt aktualisiert: 06.07.2026 · Geprüft von Christopher Rombey, Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Nach der Mindestlaufzeit ist Ihr Handyvertrag monatlich kündbar – automatische Verlängerungen um ein weiteres Jahr sind gesetzlich abgeschafft. Ihre Rufnummer nehmen Sie einfach mit: Die Portierung beauftragen Sie beim neuen Anbieter, sie dauert nur einen Werktag. Wer nach der Mindestlaufzeit nicht wechselt, zahlt fast immer zu viel.

Kündigungsfristen: Das gilt heute

Das reformierte Telekommunikationsgesetz hat die Spielregeln deutlich verbraucherfreundlicher gemacht:

  • Mindestlaufzeit: maximal 24 Monate.
  • Nach der Mindestlaufzeit: jederzeit mit einem Monat Frist kündbar – die früher übliche automatische Verlängerung um 12 Monate ist unzulässig.
  • Kündigungsbutton: Online abgeschlossene Verträge müssen sich online genauso einfach kündigen lassen – über einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters.

Den genauen Stand Ihres Vertrags (Laufzeitende, Frist) finden Sie im Kundenportal oder in der App Ihres Anbieters.

Vorzeitig kündigen: Sonderkündigungsrecht

In diesen Fällen kommen Sie auch während der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag:

  • Preiserhöhung oder Vertragsänderung: Ändert der Anbieter Preise oder Leistungen einseitig zu Ihrem Nachteil, können Sie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
  • Dauerhafte Minderleistung: Liefert der Anbieter wiederholt deutlich weniger Leistung als vertraglich zugesagt (nachweisbar per Breitbandmessung der Bundesnetzagentur), dürfen Sie mindern oder außerordentlich kündigen.
  • Umzug ins Ausland: Bei einem Wegzug, bei dem die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, gilt eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat.
Experten-Tipp: Kündigen Sie immer nachweisbar – per Kündigungsbutton (Bestätigung speichern!) oder E-Mail mit Eingangsbestätigung. Die Kündigungsbestätigung des Anbieters unbedingt aufbewahren.

Rufnummernmitnahme: So klappt die Portierung

Ihre Handynummer gehört praktisch Ihnen: Sie können sie zu jedem Anbieter mitnehmen. Der einfachste Weg:

  • Im Bestellprozess des neuen Anbieters die Rufnummernmitnahme ankreuzen und die bisherige Nummer samt aktuellem Anbieter angeben.
  • Wichtig: Name und Geburtsdatum müssen bei beiden Anbietern exakt übereinstimmen – sonst schlägt die Portierung fehl.
  • Die Portierung erfolgt zum vereinbarten Termin innerhalb eines Werktags; die Unterbrechung darf höchstens einen Arbeitstag betragen.
  • Kosten: 0–7 Euro – viele Anbieter zahlen gleichzeitig einen Wechselbonus, der das mehr als ausgleicht.
  • Die Mitnahme können Sie auch noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen (§ 59 TKG).

Anleitung: In 3 Schritten wechseln

  1. Kündigungstermin prüfen

    Laufzeitende und Frist im Kundenportal nachsehen. Tipp: Erinnerung 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit setzen.

  2. Neuen Tarif mit Portierung abschließen

    Im Handyvertrag-Vergleich den passenden Tarif finden und die Rufnummernmitnahme direkt mitbeauftragen.

  3. Alten Vertrag kündigen

    Fristgerecht und nachweisbar kündigen, Bestätigung aufbewahren – fertig. Die Nummer wandert zum vereinbarten Termin automatisch mit.

Vor dem Neuabschluss lohnt ein Blick auf den tatsächlichen Datenverbrauch (in den Smartphone-Einstellungen): Die meisten zahlen für deutlich mehr Datenvolumen, als sie nutzen. Welche Bandbreite Sie zu Hause brauchen, klärt übrigens der Ratgeber Welche Internet-Geschwindigkeit brauche ich?

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Häufige Fragen zu Kündigung & Wechsel

Welche Kündigungsfrist gilt beim Handyvertrag?

Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (maximal 24 Monate) ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Automatische Verlängerungen um weitere 12 Monate sind unzulässig.

Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?

Sie beauftragen die Portierung einfach beim neuen Anbieter im Bestellprozess. Die Nummer wechselt innerhalb eines Werktags zum vereinbarten Termin – ohne Unterbrechung von mehr als einem Arbeitstag.

Was kostet die Rufnummernmitnahme?

Meist zwischen 0 und ca. 7 Euro. Viele neue Anbieter zahlen zusätzlich einen Wechselbonus, der die Kosten mehr als ausgleicht.

Kann ich meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen?

Nur mit Sonderkündigungsrecht – etwa bei Preiserhöhungen, wesentlichen Vertragsänderungen oder wenn am neuen Wohnort kein Empfang im gebuchten Netz möglich ist (bei Umzug ins Ausland gilt eine Frist von einem Monat).

Wann sollte ich kündigen, wenn ich die Nummer behalten will?

Am besten zuerst den neuen Vertrag mit Portierungsauftrag abschließen und dann fristgerecht kündigen. Die Mitnahme können Sie noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen – früh kümmern erspart Stress.

Geprüft & betreut von Rombey Capital

Die Rombey Capital GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d GewO in Deutschland zugelassen (Vermittlerregister-Nr. D-043O-YQXM6-23 · im Vermittlerregister prüfen). Wir arbeiten nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern für unsere Kunden – transparent, unabhängig und auf Augenhöhe. Alle Vergleichsangebote und Kennzahlen auf dieser Seite werden regelmäßig redaktionell überprüft.

Christopher Rombey – Geschäftsführer, Versicherungsmakler nach § 34d GewO · rombey.capital