Kündigungsfristen: Das gilt heute
Das reformierte Telekommunikationsgesetz hat die Spielregeln deutlich verbraucherfreundlicher gemacht:
- Mindestlaufzeit: maximal 24 Monate.
- Nach der Mindestlaufzeit: jederzeit mit einem Monat Frist kündbar – die früher übliche automatische Verlängerung um 12 Monate ist unzulässig.
- Kündigungsbutton: Online abgeschlossene Verträge müssen sich online genauso einfach kündigen lassen – über einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters.
Den genauen Stand Ihres Vertrags (Laufzeitende, Frist) finden Sie im Kundenportal oder in der App Ihres Anbieters.
Vorzeitig kündigen: Sonderkündigungsrecht
In diesen Fällen kommen Sie auch während der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag:
- Preiserhöhung oder Vertragsänderung: Ändert der Anbieter Preise oder Leistungen einseitig zu Ihrem Nachteil, können Sie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
- Dauerhafte Minderleistung: Liefert der Anbieter wiederholt deutlich weniger Leistung als vertraglich zugesagt (nachweisbar per Breitbandmessung der Bundesnetzagentur), dürfen Sie mindern oder außerordentlich kündigen.
- Umzug ins Ausland: Bei einem Wegzug, bei dem die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, gilt eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat.
Rufnummernmitnahme: So klappt die Portierung
Ihre Handynummer gehört praktisch Ihnen: Sie können sie zu jedem Anbieter mitnehmen. Der einfachste Weg:
- Im Bestellprozess des neuen Anbieters die Rufnummernmitnahme ankreuzen und die bisherige Nummer samt aktuellem Anbieter angeben.
- Wichtig: Name und Geburtsdatum müssen bei beiden Anbietern exakt übereinstimmen – sonst schlägt die Portierung fehl.
- Die Portierung erfolgt zum vereinbarten Termin innerhalb eines Werktags; die Unterbrechung darf höchstens einen Arbeitstag betragen.
- Kosten: 0–7 Euro – viele Anbieter zahlen gleichzeitig einen Wechselbonus, der das mehr als ausgleicht.
- Die Mitnahme können Sie auch noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen (§ 59 TKG).
Anleitung: In 3 Schritten wechseln
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Kündigungstermin prüfen
Laufzeitende und Frist im Kundenportal nachsehen. Tipp: Erinnerung 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit setzen.
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Neuen Tarif mit Portierung abschließen
Im Handyvertrag-Vergleich den passenden Tarif finden und die Rufnummernmitnahme direkt mitbeauftragen.
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Alten Vertrag kündigen
Fristgerecht und nachweisbar kündigen, Bestätigung aufbewahren – fertig. Die Nummer wandert zum vereinbarten Termin automatisch mit.
Vor dem Neuabschluss lohnt ein Blick auf den tatsächlichen Datenverbrauch (in den Smartphone-Einstellungen): Die meisten zahlen für deutlich mehr Datenvolumen, als sie nutzen. Welche Bandbreite Sie zu Hause brauchen, klärt übrigens der Ratgeber Welche Internet-Geschwindigkeit brauche ich?