Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Die meisten Kfz-Verträge laufen kalenderjährlich, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, und verlängern sich automatisch um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Daraus ergibt sich der bekannte Stichtag: Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingehen.
Wichtig: Es zählt der Zugang beim Versicherer, nicht der Poststempel. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt einige Tage früher oder nutzt einen nachweisbaren Weg (E-Mail mit Empfangsbestätigung, Einschreiben oder das Online-Portal des Versicherers).
Läuft Ihr Vertrag ausnahmsweise nicht kalenderjährlich – etwa weil Sie das Auto im Sommer angemeldet haben – gilt dieselbe Logik: einen Monat vor dem individuellen Vertragsablauf kündigen. Das Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Sonderkündigungsrecht: unterjährig wechseln
Auch außerhalb des Stichtags können Sie in drei Fällen wechseln:
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, haben Sie ab Zugang der Mitteilung einen Monat Zeit zu kündigen. Achtung: Erhöhungen werden oft in der jährlichen Beitragsrechnung „versteckt“ – vergleichen Sie den neuen Beitrag mit dem Vorjahr bei gleicher SF-Klasse.
- Schadensfall: Nach der Regulierung (oder Ablehnung) eines Schadens können beide Seiten den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Beim Kauf eines anderen Autos können Sie den Versicherer frei wählen – der alte Vertrag endet mit der Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs.
Anleitung: In 3 Schritten wechseln
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Tarife vergleichen
Vergleichen Sie aktuelle Angebote mit identischen Eckdaten (Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Fahrerkreis, Fahrleistung). So finden Sie Tarife, die wirklich vergleichbar sind – nicht nur billiger.
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Neuen Vertrag abschließen
Schließen Sie den Wunschtarif mit Beginn 1. Januar (bzw. Ihrem Vertragsende) ab. Erst den neuen Vertrag sichern, dann kündigen – so entsteht keine Lücke.
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Alten Vertrag kündigen
Kündigen Sie schriftlich unter Angabe von Versicherungsschein-Nummer und Kennzeichen. Viele neue Versicherer bieten an, die Kündigung für Sie zu übernehmen.
Ihre Schadenfreiheitsklasse müssen Sie nicht selbst übertragen: Der neue Versicherer fragt sie automatisch beim alten ab. Mehr dazu im Ratgeber SF-Klassen erklärt.
Worauf Sie beim neuen Tarif achten sollten
Ein Wechsel lohnt nur, wenn die Leistung stimmt. Diese Punkte sollten im neuen Vertrag mindestens so gut sein wie im alten:
- Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal in der Haftpflicht
- Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kasko
- Neupreisentschädigung (bei neueren Fahrzeugen mindestens 12–24 Monate)
- Erweiterte Wildschadenklausel (Tiere aller Art, nicht nur Haarwild)
- Mallorca-Police für Mietwagen im Ausland
- Werkstattbindung nur, wenn Sie die Ersparnis bewusst wählen
Unser Tipp: Nutzen Sie den Vergleich nicht nur zum Sparen, sondern auch zum Aufräumen – oft lässt sich für denselben Beitrag deutlich besserer Schutz einkaufen.