Was ist die SF-Klasse?
Für jedes Kalenderjahr, in dem über Ihre Kfz-Haftpflicht (bzw. Vollkasko) kein Schaden reguliert wird, steigen Sie eine SF-Klasse auf. Fahranfänger starten in der Regel in SF 0 (bzw. SF ½, wenn der Führerschein seit mindestens 3 Jahren besteht), langjährig unfallfreie Fahrer erreichen SF 35 und mehr. Haftpflicht und Vollkasko haben getrennte SF-Klassen – die Teilkasko kennt keine.
Wichtig zu wissen: Die SF-Klasse ist einheitlich definiert (Anzahl schadenfreier Jahre), aber der zugehörige Beitragssatz in Prozent ist Sache des Versicherers. Derselbe SF-Stand kann bei zwei Anbietern unterschiedlich viel Rabatt bedeuten – ein Grund mehr, regelmäßig zu vergleichen.
SF-Klassen-Tabelle mit typischen Prozentsätzen
Die folgende Tabelle zeigt typische Größenordnungen für die Kfz-Haftpflicht. Verbindlich ist allein die Tabelle in Ihrem Vertrag:
| SF-Klasse | Schadenfreie Jahre | Typischer Beitragssatz* |
|---|---|---|
| SF 0 | 0 (Fahranfänger) | ca. 95–100 % |
| SF ½ | Führerschein seit mind. 3 Jahren | ca. 55–70 % |
| SF 1 | 1 | ca. 55–65 % |
| SF 5 | 5 | ca. 45–55 % |
| SF 10 | 10 | ca. 35–45 % |
| SF 15 | 15 | ca. 30–35 % |
| SF 25 | 25 | ca. 25–30 % |
| SF 35+ | 35 und mehr | ca. 20–25 % |
*Unverbindliche Richtwerte – jeder Versicherer legt eigene Prozentsätze fest.
Rückstufung nach einem Unfall
Reguliert Ihr Versicherer einen Haftpflichtschaden, stuft er Sie im Folgejahr zurück – je nach Tarif um mehrere Klassen. Aus SF 20 kann so schnell SF 10 werden, was den Beitrag über Jahre verteuert. Zwei Instrumente mildern das ab:
- Schadenrückkauf: Bis zu 6–12 Monate nach der Regulierung können Sie den Schaden beim Versicherer zurückkaufen (den Betrag selbst zahlen) und behalten Ihre SF-Klasse. Bei kleineren Schäden lohnt sich das fast immer – rechnen Sie die Mehrbeiträge der nächsten Jahre dagegen.
- Rabattschutz: Als Tarifbaustein „verzeiht“ er einen Schaden pro Jahr ohne Rückstufung. Achtung: Der Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Versicherer – beim Wechsel zählt der tatsächliche Schadenverlauf.
SF-Klasse übertragen und mitnehmen
Beim Versichererwechsel passiert alles automatisch: Der neue Anbieter fragt Ihre schadenfreien Jahre beim Vorversicherer ab. Ihr Rabatt geht nicht verloren – auch nicht bei einer längeren Vertragspause von bis zu sieben Jahren (je nach Versicherer unterschiedlich, oft mit Abschlägen).
Auf eine andere Person übertragen lässt sich die SF-Klasse ebenfalls – klassischerweise von Eltern auf Kinder oder zwischen Ehepartnern. Die Grenze: Übernommen werden nur so viele schadenfreie Jahre, wie die übernehmende Person seit ihrem Führerscheinerwerb selbst hätte sammeln können. Wer seit 10 Jahren den Führerschein hat, kann also maximal SF 10 übernehmen – auch wenn der Vater SF 35 abgibt. Wichtig: Die Abgabe ist endgültig, der Abgebende beginnt wieder von vorn.
Auch die Übernahme vom Zweitwagen ist möglich: Viele Versicherer versichern Zweitwagen in einer Sonderklasse; beim späteren Verkauf des Erstwagens lässt sich der bessere Rabatt oft auf das verbleibende Fahrzeug übertragen.